Steuerberatung
Steuerberatung
Die Steuergesetze verändern sich stetig, wir bleiben für Sie auf dem neusten Stand und sorgen für eine nachhaltige Steueroptimierung.
Steuererklärung
Einsprache / Rekurs
Steuervertretung
Steuerberatung
Selbstanzeige
Steuererklärung
Was wir für Sie tun können
Wir unterstützen Steuerkunden aus unterschiedlichen Kantonen bei der fachgerechten Erstellung der Steuererklärung und sparen Ihnen Zeit und Geld. Sie müssen uns lediglich die notwendigen Informationen und Unterlagen gemäss Checkliste zur Verfügung stellen und wir kümmern uns um den Rest.
Gerne erstellen wir auch die Steuererklärung Ihrer Erben- oder Miteigentümergemeinschaft.
Ablauf
Für das Ausfüllen der Steuererklärung haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten:
1. Gemeinsames ausfüllen der Steuererklärung an einem Steuertag
2. Zusendung der Steuerunterlagen via E-Mail oder Post und wir erledigen den Rest
Preise
Wir stehen für faire und transparente Preise. Wir verrechnen einen Pauschalpreis für die Steuererklärung der auf einem Stundensatz von CHF 150.- zzgl. MWST basiert. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Offerte.
Im Pauschalpreis inbegriffen sind:
Erstellung der Steuererklärung
Beantragung Fristverlängerung, sofern notwendig
Rückforderung ausländischer Steuerrückbehalte
Kontrolle der Veranlagung
Checkliste
Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche unten zum Herunterladen der Checkliste.
Grundstückgewinn-Steuererklärung
Gerne erstellen wir Ihre Grundstückgewinnsteuererklärungen, welche beim Eigentümerwechsel von Liegenschaften entstehen. Wir unterstützen Sie wie folgt:
Zusammenstellung der wertvermehrenden Aufwendungen (diese können als Abzug geltend gemacht werden)
Erstellung der Steuererklärung
Kontrolle der Veranlagung
Einsprache / Rekurs
Was wir für Sie tun können
Sie sind mit einer Verfügung nicht einverstanden und möchten Einsprache erheben? Wir beraten Sie und erstellen Ihnen die Einsprache. Wenn Sie bereits eine Einsprache erhoben haben, welche nicht akzeptiert wurde, unterstützen wir Sie bei einem Rekurs, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Einsprache
Wenn eine Veranlagung nicht in Ordnung ist, muss schnell gehandelt werden. Die Einsprache wird gegen die Veranlagung (Schlussrechnung) erhoben.
Eine Einsprache ist in der Regel nur innert 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagung möglich. Wir erstellen Ihnen rasch eine rechtskonforme Einsprache.
Rekurs
Wenn die Steuerverwaltung eine Einsprache beurteilt hat, erstellt sie einen Einspracheentscheid. Ein Rekurs richtet sich gegen diesen Entscheid. Auch hier muss schnell gehandelt werden.
Ein Rekurs gegen einen Einspracheentscheid ist in der Regel nur innert 30 Tagen nach Erhalt eines Entscheids möglich. Wir erstellen Ihnen rasch einen rechtskonformen Rekurs.
Preise
Wir stehen für faire und transparente Preise. Einsprachen und Rekurse werden nach dem effektiven Aufwand verrechnet. Gerne geben wir Ihnen kostenlos eine Empfehlung ab, ob sich eine Einsprache oder ein Rekurs für Sie lohnen wird. Der Stundensatz für die Erstellung einer Einsprache / Rekurs beträgt CHF 150.- zzgl. MWST.
Steuervertretung
Was wir für Sie tun können
Bei einer Steuervertretung bestimmen Sie mittels Vollmacht einen Vertreter. Sämtliche Korrespondenz der Steuerverwaltung wie z. B. Steuerformulare, Akontorechungen und Veranlagungen werden direkt dem Vertreter zugestellt. Mit einer Steuervertretung entlasten Sie sich von der Korrespondenz der Steuerverwaltung. Für Auswanderer mit Wohnsitz im Ausland und Liegenschaftsbesitz in der Schweiz ist die Bestimmung eines Vertreters oder Zustelldomizil nach Art. 159 Abs. 3 StG pflicht.
Erstellung einer Steuervertretungsvollmacht
Kontrolle und Weiterleitung von Rechnungen
Vertretung im Einspracheverfahren
Wir stehen für faire und transparente Preise. Eine Steuervertretung wird nach dem effektiven Aufwand verrechnet. Der Stundensatz beträgt CHF 150.- zzgl. MWST.
Steuerberatung
Was wir für Sie tun können
Weshalb benötige ich eine Steuerberatung? Es gibt viele Möglichkeiten legal Steuern zu sparen. Es ist wichtig mit einer guten Steuerplanung diesen Spielraum zu nutzen. Wir analysieren Ihre Steuersituation und geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Steuern sparen können.
Steueroptimierung
Analyse Ihrer Sparmöglichkeiten
Konkrete Steuerspartipps
Häufige Berechnungen
Wir beantworten Ihre persönlichen Steuerfragen und erstellen eine individuelle Berechnung. Häufig angefragte Berechnungen sind:
Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuern
Vergleich Steuerbelastung beim Wohnsitzwechsel
Vergleich Steuerbelastung mit und ohne Eigenheim
Vergleich Steuerbelastung mit oder ohne Hypothek
Vergleich Steuerbelastung bei Konkubinat / Ehe
Vergleich Steuerbelastung vor und nach Pensionierung
Berechnung Steuerprogression
Preise
Wir stehen für faire und transparente Preise. Eine Steuerberatung erfolgt nach effektivem Aufwand zum Stundensatz von CHF 150.- zzgl. MWST. Gerne schätzen wir den Aufwand Ihrer Fragestellung ab und vereinbaren bei Bedarf ein Kostendach.
Selbstanzeige
Was wir für Sie tun können
Wie gehe ich vor, wenn mir ein Fehler unterlaufen ist oder ich bewusst nicht alles versteuert habe? Wenn der Steuerverwaltung ein Sachverhalt noch nicht bekannt ist und Sie die Steuerverwaltung über diesen vorbehaltlos informieren, haben Sie einmal im Leben Anspruch auf eine straflose Selbstanzeige. Bei der straflosen Selbstanzeige muss lediglich die Steuer der letzen 10 Jahre samt Verzugszins bezahlt werden. Die Steuerverwaltung verzichtet auf eine Busse und auf weitere Verfahren wie z. B. ein Verfahren wegen Steuerbetrug oder Urkundenfälschung. Bei weiteren Selbstanzeigen verlangt die Steuerverwaltung eine reduzierte Busse.